s Abfertigungs-Vorsorge

So finanzieren Sie die Abfertigung für sich und Ihre MitarbeiterInnen

  • Steuerschonende Lösungen für die Auszahlung der Abfertigung Alt und Neu
  • Zwei Finanzierungsvarianten für Ansprüche aus der Abfertigung Alt
  • Beitritt in eine Vorsorgekasse für Ansprüche aus der Abfertigung Neu

Das Thema Abfertigung wirft bei UnternehmerInnen viele Fragen auf. Für welche MitarbeiterInnen gilt welche Abfertigungsvariante? Und wie finanziere ich meine eigene Abfertigung? Wir beantworten alle Ihre Fragen rund um dieses Thema. Und zeigen Ihnen, wie Sie mit der s Abfertigungs-Vorsorge die Auszahlung einer Abfertigung Alt an Ihre MitarbeiterInnen finanzieren.      

Abfertigung Alt  
gilt für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben

Abfertigung Neu  
gilt für alle Dienstverhältnisse ab 1. Jänner 2003, und seit 1. Jänner 2008 auch für Selbstständige

Abfertigung Alt

s Abfertigungs-Vorsorge

Für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben, gilt die Abfertigung Alt. Hier wird mit verpflichtenden Rückstellungen vorgesorgt. Die Abfertigungsansprüche von MitarbeiterInnen können bis zu einem Jahresbezug betragen. Schließen Sie daher zusätzlich eine Abfertigungsversicherung ab, damit es in Ihrem Unternehmen zu keinen finanziellen Engpässen kommt.

Variante 1: Finanzierung von Abfertigungen

Mit der s Abfertigungs-Vorsorge verfügen Sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Erfüllung Ihrer Abfertigungsverpflichtung. 

Ihre Vorteile

  • Optimale Planung durch gleichbleibende Versicherungsprämien
  • Beiträge gelten als Betriebsausgaben
  • Absicherung der persönlichen Haftung für EinzelunternehmerInnen
  • Erhöht den Unternehmenswert im Fall eines Verkaufs

Die Leistungen

  • Finanzierung von Ansprüchen der Abfertigung Alt
  • Mit nur 6% besteuerte Abfertigungszahlung für beschäftigte Familienmitglieder
  • Kann bei Bedarf als verwertbare Sicherheit dienen

Variante 2: Ausgliederungsversicherung (gem. Rz 3369a EStR)

Bei dieser steueroptimierten Variante verfügen Sie über ausreichende Finanzmittel zur Auslagerung von Abfertigungsansprüchen. Geeignet vor allem für liquide Unternehmen, Unternehmen mit Rechnungslegung nach internationalen Vorschriften sowie für Gemeinden.

Ihre Vorteile

  • Nachhaltige Steuerersparnis
  • Geringere zukünftige Liquiditätsbelastung 
  • Planbare Finanzierung der Abfertigungsansprüche 

Die Leistungen

  • Finanzierung von Ansprüchen der Abfertigung Alt
  • Keine Aktivierungspflicht für die Ausgliederungsversicherung im Unternehmen

 

Sie verbessern Ihre Bilanzkennzahlen durch bessere Eigenkapitalquote und Gesamtkapitalrentabilität  und können die Rückstellungen für Sozialkapital in der Handelsbilanz auflösen.

Abfertigung Neu

Seit 1. Jänner 2008 haben auch Sie als UnternehmerIn die Verpflichtung persönlich vorzusorgen (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz). Sie müssen aber nicht nur für Ihre MitarbeiterInnen, sondern auch für sich selbst vorsorgen. Die Finanzierung erfolgt durch regelmäßige Beitragsleistungen an eine Vorsorgekasse. 

Sie müssen sich innerhalb von 12 Monaten nach Beginn Ihrer Tätigkeit für eine Vorsorgekasse entscheiden. Wir empfehlen die VBV-Vorsorgekasse. Die VBV ist Marktführerin – so können Sie von einer attraktiven Performance profitieren.

Ihre Einzahlungen

Die Beitragshöhe beträgt 1,53 % der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage. Ihre Beiträge werden von der Vorsorgekasse veranlagt und sind als Betriebsausgabe absetzbar. 

Die Auszahlung

Am Ende Ihrer selbstständigen Tätigkeit wird Ihr Guthaben von der Vorsorgekasse ausbezahlt. Die Auszahlung als Rente ist steuerfrei, die Auszahlung als Einmalbetrag wird mit 6 % besteuert.

Mehr Informationen zur Abfertigungsvorsorge erfahren Sie von den KundenbetreuerInnen der Erste Bank und Sparkassen.

Ihre Vorteile

  • Die Veranlagung der Beiträge ist kapitalertragsteuerfrei
  • Abfertigungsbeiträge sind Betriebsausgaben
  • Bruttokapitalgarantie auf die einbezahlten Beiträge

Die Leistungen 

  • Lebenslange, steuerfreie Zusatzrente
  • Sichere, nachhaltige Veranlagung
  • Die Anwartschaft ist vererbbar

Haben Sie noch Fragen?

Wir beraten Sie gern.

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