Als Ärzt:in üben Sie einen Beruf mit hoher Verantwortung aus. Daher haben Sie auch ein erhöhtes Risiko, mit einer Schadensersatzforderung von Patient:innen konfrontiert zu werden. Schon der kleinste Behandlungsfehler kann existenzbedrohende Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Die Haftpflichtversicherung ist Ihr Partner, wenn Sie im Anlassfall Ihre Rechte wahrnehmen wollen.
Ihre Vorteile
Weltweite Deckung von Schadensfällen, sofern die ärztliche Tätigkeit in Österreich erfolgte
Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen von Patient:innen
Schadenersatzleistungen, wenn Forderungen von Patient:innen berechtigt sind
Wohnsitzärztliche Tätigkeiten sind automatisch & prämienfrei mitversichert
Ihr Schutz im Beruf
Ein Behandlungsfehler oder eine falsche Diagnose können existenzbedrohende Folgen haben, da Sie für Schäden, die Sie Patient:innen zufügen, haften. Mit einer Haftpflichtversicherung sind Sie jedoch auf der sicheren Seite. Sie bietet Ihnen Schutz und prüft umfassend, ob die gegen Sie gestellten Schadensersatzansprüche (wie zum Beispiel Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Behandlung) berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt (zum Beispiel wenn kein Verschulden vorliegt), berechtigte Ansprüche hingegen befriedigt.
Wichtiges im Überblick
Versichert sind angestellte Ärzt:innen als Versicherungsnehmer:innen. Wenn neben der angestellten ärztlichen Tätigkeit auch wohnsitzärztliche Tätigkeiten (z. B. Urlaubs- und Krankenvertretungen) ausgeübt werden, sind diese wohnsitzärztlichen Tätigkeiten automatisch und prämienfrei mitversichert.
Kein Versicherungsschutz besteht für freiberufliche (niedergelassene) ärztliche Nebentätigkeit.
- Weltweite Deckung für Schadensereignisse, sofern die ärztliche Tätigkeit in Österreich ausgeübt wird
- Schadensersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes, aus Notarzttätigkeit sowie aus Erste-Hilfe-Leistungen und organisierten Rettungs-einsätzen weltweit
- Betrieb und Bestand von Hausapotheken im Sinne des Apothekergesetzes
- Schadensersatzverpflichtungen aus reinen Vermögensschäden bis 3.500.000 Euro für alle Tätigkeiten bzw. „Wrongful-Life-Klausel“
- Anordnungsrisiko als angestellte Ärzt:innen und Konsiliarärzt:innen ist mitversicherbar
- Persönliche Schadensersatzverpflichtung der Turnusärzt:innen und des angestellten ärztlichen und nichtärztlichen Personals sowie der Student:innen im Zuge ihrer Ausbildung (Famulant:innen) (subsidiär)
- Schadensersatzverpflichtungen aus dem Risiko Haus- und Grundbesitz aus dem Betrieb einer Arztpraxis
- Behandlung von Angehörigen in gerader auf- und absteigender Linie, der:des Ehegatt:in, der:des Lebensgefährt:in sowie von Schwieger-, Stief- und Adoptiveltern
- Unbegrenzte Nachdeckung und Erste-Hilfe-Leistungen weltweit in Pension und für die zulässige ärztliche Tätigkeit im Familienkreis
- Durchführung von ästhetischen Behandlungen ohne medizinische Indikation nach § 4 Abs. 2 ÄsthOpG: eine Behandlung mit anderen als operativ-chirurgischen Methoden wie insbesondere mittels Arzneimitteln und minimalinvasiver Methoden zur Herbeiführung einer subjektiv wahrgenommenen Verbesserung des optischen Aussehens oder der Verschönerung des menschlichen Körpers oder der ästhetischen Veränderung des körperlichen Aussehens einschließlich der Behandlung altersbedingter äußerlicher Veränderungen des Körpers ohne medizinische Indikation
Versicherungsschutz besteht für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Österreich.
- Melden Sie jeden Anlassfall bzw. Schaden umgehend innerhalb einer Woche
- Schildern Sie die Umstände, die zum Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß
- Leisten Sie ohne vorherige Abstimmung mit Ihrer Versicherung keine Zahlungen an Geschädigte
- Überlassen Sie es Ihrer Versicherung, Erklärungen über Ihre Schadensersatzpflicht abzugeben
- Erheben Sie sofort Einspruch gegen eine gegen Sie erlassene Mahnklage und benachrichtigen Sie umgehend Ihre Versicherung
Melden Sie Ihrer Versicherung
- wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird
- die Zustellung der einstweiligen Verfügung
- die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens
- wenn Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird
Jetzt beraten lassen
Persönlich
Unsere Kolleg:innen in Erste Bank und Sparkassen sind persönlich für Sie da. Sollte Ihre Betreuer:in nicht erreichbar sein, einfach Rückruf beauftragen oder Termin vereinbaren.
Filiale suchen
Besuchen Sie Ihre:n Betreuer:in in der Erste Bank oder Sparkassen Filiale. Sie sind unterwegs und brauchen die Öffnungszeiten der Filiale? Nutzen Sie die praktische Filialsuche.
Produktinformationsblatt | Dateityp |
---|---|
PDF (766 KB) |